Kraftomnibusse ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (Beschränkt auf Linienverkehr bis 50km), 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50km im Linienverkehr. Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz Klasse B erforderlich
beinhaltet Klasse: D1
Kraftomnibusse, die für mehr als 8 Fahrgäste ausgelegt und gebaut sind. Es darf ein Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitgeführt werden.
Mindestalter und Befristung: siehe Klasse D
Für den Erwerb wird die Führerscheinklasse D vorausgesetzt!
Mit dem Erwerb der Führerscheinklasse DE sind auch die Klasse BE und D1E eingeschlossen.