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Beschleunigte Grundqualifikation „LKW“

Seit dem 10.09.2009 müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Fahrer die heute eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 / C1E / C / CE erwerben wollen, müssen vor dem gewerblichen Einsatz zusätzlich einen Lehrgang zur beschleunigten Grundqualifikation mit abschließender IHK-Prüfung erwerben.

Fahrer, die bereits einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach $4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr besitzen und nun die Fahrerlaubnis „LKW“ anstreben, benötigen dafür die beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger Güterverkehr.

Inhalt der Ausbildung

Die Ausbildungsinhalte sind in der Berufskraftfahrer­qualifikations­verordnung geregelt. Die Teilnehmer erwerben umfassende Kenntnisse in den Bereichen:

  • Allgemeine Grundlagen der Fahrzeugtechnik und Fahrphysik
  • Wirtschaftliche Fahrweise
  • Ladungssicherung
  • Abfahrtskontrolle
  • Sozialvorschriften und Vorschriften im Güterverkehr
  • Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
  • Praktische Fahrausbildung im öffentlichen Straßenverkehr mit Grundfahraufgaben
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Risiken des öffentlichen Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

Dauer der Ausbildung und Prüfung

1. Beschleunigte Grundqualifikation „regulär“

  • Die Ausbildungsdauer beträgt 140 Zeitstunden inkl. 10 Stunden Praxisteil.
  • Die Ausbildung schließt mit einer 90-minütigen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.

2. Beschleunigte Grundqualifikation „Quereinsteiger Güterverkehr“

  • Die Ausbildungsdauer beträgt 35 Zeitstunden inkl. 2,5 Stunden Praxisteil.
  • Die Ausbildung schließt mit einer 45-minütigen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.
  • Die absolvierte Grundqualifikation wird später durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
  • Der Besitz einer Fahrerlaubnisklasse LKW (C1, C1E, C, CE) ist nicht Voraussetzung für die Prüfung.

Förderung

Die Berufskraftfahrer Academy ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger. Unsere Aus- und Weiterbildungen sind daher als förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen anerkannt.

Die Nummer der geförderten Maßnahme: „Beschleunigte Grundqualifikation LKW“  lautet: M-12367-1683

Arbeitsvermittlung

Während Ihrer Ausbildung werden Sie von unserem Job-Coach vollumfänglich betreut. Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, Sie nach bestandener Prüfung in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Ausbildungsseminare zur beschleunigten Grundqualifikation finden bei uns wiederkehrend statt und ein fortlaufender Einstieg ist somit problemlos möglich. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich per E-Mail oder telefonisch unter: 06152 – 976 9023.

Hier gelangen Sie zu unseren geförderten Angeboten:

Weitere Informationen im KURSNET

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