Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags ist ca. 4 Wochen.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Express-Bestellung. Die Bearbeitung dauert dann nur ca. 7 Tage. Die zusätzlichen Kosten für die Express-Bestellung betragen ca. 25,- €. Ist Ihr Führerscheinantrag bearbeitet, wird Ihnen die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit können Sie schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit Ihre Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:
Führerscheinantrag von der Berufskraftfahrer Academy
Personalausweis oder Reisepass
Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurs. Gültigkeitsdauer unbegrenzt. Nicht nötig bei schon vorhandenem deutschen Führerschein.
Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
bei Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C1 / C1E / C / CE wird ein augenärztliches und ärztliches Gutachten benötigt
Leistungscheck
1 aktuelles biometrisches Passfoto
Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde 38,50 €
Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):
Ausländischer Führerschein im Original (muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein).
Übersetzung des Führerscheins durch den ADAC München, Ridlerstr. 35, 80339 München
Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig, wenn es im Führerschein steht.
Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland. Nicht notwendig, wenn deine erste Anmeldung in München erfolgt ist und du seit dem hier ständig wohnst.
Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung oder auf der Staatenliste unter Downloads.
bei Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C1 / C1E / C / CE wird ein augenärztliches und körperliches Gutachten benötigt
Haben Sie beispielsweise Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Groß-Gerau, wäre folgende Fahrerlaubnisbehörde für Sie zuständig: