Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Es darf ein Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitgeführt werden.
Für die Führerscheinausbildung muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein.
Für den Erwerb wird die Führerscheinklasse B vorausgesetzt!
Für die Führerscheinausbildung muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein.
Für den Erwerb wird die Führerscheinklasse C1 vorausgesetzt!
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Es darf ein Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitgeführt werden.
Für die Führerscheinausbildung muss das Mindestalter von 21 Jahren erreicht sein. Sofern eine abgeschlossene Berufskraftfahrerausbildung vorliegt, gibt es hierzu Ausnahmeregelungen.
Für den Erwerb wird die Führerscheinklasse B vorausgesetzt!
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Es darf auch ein Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitgeführt werden.
Für die Führerscheinausbildung muss das Mindestalter von 21 Jahren erreicht sein. Sofern eine abgeschlossene Berufskraftfahrerausbildung vorliegt, gibt es hierzu Ausnahmeregelungen.
Für den Erwerb wird die Führerscheinklasse B vorausgesetzt!