Die Grundqualifikation muss entweder durch den erfolgreichen Abschluss in einem dafür anerkannten Ausbildungsberuf (duales Ausbildungssystem + IHK-Prüfung) oder durch ein Selbststudium des Prüfungsinhaltes mit anschließender erfolgreicher Teilnahme an der IHK-Prüfung „Grundqualifikation“ nachgewiesen werden. Die IHK-Prüfung „Grundqualifikation“ ist unterteilt in einen theoretischen Prüfungsteil von 240 Minuten und einen praktischen Prüfungsteil von 120 Minuten. Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben. Auch der Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur IHK-Prüfung.
b) Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Auch für die beschleunigte Grundqualifikation muss eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht vorliegen.
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